Warum Compliance wichtig ist
Outbound-Calling ist in den meisten Ländern reguliert. Non-Compliance ist nicht nur ein Policy-Thema, sondern ein finanzielles und rechtliches Risiko.| Region | Regelung | Folge |
|---|---|---|
| Deutschland | UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) | Bis zu 300.000 € pro Verstoß bei unerlaubten B2C-Anrufen |
| Österreich | TKG (Telekommunikationsgesetz) | Bis zu 50.000 € pro Verstoß |
| EU | DSGVO / ePrivacy | Bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Mio. € |
| EU | AI Act | Verpflichtende Offenlegung, dass Anrufende mit KI sprechen |
| USA | TCPA | 500-1.500 $ pro Anruf an gesetzlichen Schadensersatz; Sammelklagen werden aktiv verfolgt |
| USA | FCC-Regeln | Automatisierte Wählsysteme benötigen vorherige ausdrückliche Einwilligung |
| Kanada | CASL | Bis zu 10 Mio. $ pro Verstoß für Organisationen |
| Australien | Do Not Call Register Act | Hohe Bußgelder durch ACMA |
DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz)
Deutschland (UWG & DSGVO)
Deutschland (UWG & DSGVO)
Deutschlands Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt Telemarketing zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).Business-to-Consumer (B2C):
- Vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich - Kaltakquise bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ist ohne Consent verboten
- Keine vermutete Einwilligung
- Geschäftszeiten: 8:00 bis 21:00 Uhr Ortszeit, werktags empfohlen
- Eine öffentlich genannte Telefonnummer stellt keine Einwilligung dar
- Erlaubt unter vermuteter Einwilligung, wenn:
- die potenzielle Person dokumentiertes Interesse an deinem Produkt oder Service hat
- das Interesse konkret und nicht abstrakt ist
- du die vermutete Einwilligung zum Anruf belegen kannst
- Dokumentation ist entscheidend - Halte den Nachweis des Interesses fest
- Die BNetzA setzt Verstöße durch
- Bußgelder bis zu 300.000 € pro Verstoß
- Automatisierte Wählsysteme ohne Einwilligung verboten
- Prüfe, ob dokumentierte Einwilligung oder berechtigtes geschäftliches Interesse vorliegt
- Setze Geschäftszeiten auf 8:00-21:00 Uhr (Zeitzone Europe/Berlin)
- Führe genaue Nachweise über Einwilligungsquelle und Datum
- Rufe niemals Nummern auf Opt-out-Listen an
Österreich (TKG)
Österreich (TKG)
Österreichs Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) setzt strenge Regeln für Kaltakquise um.B2C:
- Kaltakquise ist verboten - Es gibt kein Modell für vermutete Einwilligung
- Strenger als Deutschland - ausdrückliches Opt-in erforderlich
- ECG-Opt-out-Liste - nationales Do-Not-Call-Register
- Laxer als B2C, erfordert aber trotzdem eine nachvollziehbare Geschäftsbeziehung
- Geschäftlichen Bezug vor dem Anruf dokumentieren
- Zwar nicht explizit vorgeschrieben, aber orientiere dich an deutschen Standards: 8:00-21:00 Uhr Ortszeit
- Vermeide Wochenenden für Kaltakquise
- Zeitzone Europe/Vienna verwenden
- Mo-Fr 9:00-18:00 für konservative Compliance konfigurieren
- Prüfen, dass Kontakte nicht auf der ECG-Opt-out-Liste stehen
Schweiz (UWG)
Schweiz (UWG)
Die UWG der Schweiz regelt Telemarketing.Wichtige Anforderungen:
- Sternchen-Opt-out: Jede Person kann ihre Nummer im Telefonverzeichnis mit einem Sternchen (*) als Opt-out markieren
- Anrufe an Opt-out-Nummern sind unlauter, außer es besteht eine vorbestehende Geschäftsbeziehung
- Caller-ID-Anzeige erforderlich: Die registrierte, autorisierte Rufnummer muss angezeigt werden
- Keine spezifischen gesetzlichen Zeiten, aber Best Practice: 8:00-20:00 Uhr werktags
- Den geschäftlichen Kontext beim Timing respektieren
- Die Schweiz ist nicht in der EU, aber das Schweizer Recht ist stark von der DSGVO beeinflusst
- Wende ähnliche Datenschutzstandards an
- Zeitzone Europe/Zurich verwenden
- Mo-Fr 9:00-18:00 konfigurieren
- Sicherstellen, dass deine Caller-ID korrekt registriert ist
- Nachweise über Geschäftsbeziehungen aufbewahren
Europäische Union
EU ePrivacy & DSGVO
EU ePrivacy & DSGVO
Für Kampagnen in EU-Ländern halte dich an die ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) und die DSGVO (2016/679):
- Vorheriges Opt-in erforderlich für Marketing-Anrufe in den meisten EU-Ländern
- Geschäftszeiten: Kein EU-weiter Standard, aber kulturelle Normen beachten
- Empfohlen: Mo-Fr 9:00-18:00 Uhr Ortszeit
- Mittagszeiten vermeiden (12-14 Uhr in vielen Ländern, besonders Frankreich, Spanien, Italien)
International
Vereinigte Staaten (TCPA)
Vereinigte Staaten (TCPA)
Für Kampagnen an US-Verbraucherinnen und -Verbraucher halte dich an den Telephone Consumer Protection Act (47 USC § 227):
- Zeitbeschränkungen: 8:00-21:00 Uhr Ortszeit der empfangenden Person
- Gilt für B2C-Marketing-/Vertriebsgespräche
- Ausnahmen: Transaktionsanrufe, B2B, vorherige Einwilligung
- Bußgelder: Bis zu 43.792 $ pro Verstoß
- FCC TCPA Rules
Kanada (CASL)
Kanada (CASL)
Kanadas Anti-Spam-Legislation (CASL) regelt kommerzielle elektronische Nachrichten:
- Vorherige Einwilligung für kommerzielle Anrufe erforderlich
- Provinzregeln können variieren
- Best Practice: 8:00-21:00 Uhr Ortszeit
- Quebec hat zusätzliche Verbraucherschutzregeln
- Durchgesetzt durch die CRTC
Australien (Do Not Call Register Act)
Australien (Do Not Call Register Act)
Australiens Do Not Call Register Act 2006 setzt strenge Telemarketing-Regeln:
- Zeitbeschränkungen: Mo-Fr 9:00-20:00 Uhr, Sa 9:00-17:00 Uhr, keine Anrufe am Sonntag
- Basierend auf der lokalen Zeitzone der empfangenden Person
- Hohe Bußgelder bei Verstößen
- Mit dem Do Not Call Register abgleichen
- Verwaltet von der Australian Communications and Media Authority (ACMA)
Nächste Schritte
Geschäftszeiten
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